Die Debatte um die Verlegerbeteiligung an den Tantiemen der VG Wort zieht sich nun schon seit einigen Jahren hin und noch immer wird hitzig diskutiert, schließlich geht es um rund hundert Millionen Euro. Letztes Jahr hat der Bundesgerichtshof im April entschieden, dass die VG Wort die Tantiemen aus der Kopiervergütung nicht wie bisher pauschal an Verlage ausschütten darf. Seitdem arbeitet die VG Wort an der Umstellung des Verteilungsplans und den Rückforderungsbedingungen für die von 2012 bis 2015 ausgezahlten, nun als unrechtmäßig eingestuften Verlegeranteile – ein gewaltiger Verwaltungsaufwand.
Seitdem Selfpublishing in der Buchbranche als feste Größe angekommen ist, wächst auch die Szene für Indie-Literaturpreise. Kein Wunder, wird doch bei vielen etablierten Literaturwettbewerben eine Verlagsveröffentlichung vorausgesetzt, was eine große Hürde für die meisten Selfpublisher ist. Neben den Storytelling-Wettbewerben der großen Publishing-Plattformen wie Amazon und Co. gibt es eine Vielzahl an kleineren Ausschreibungen, die für angehende Autoren interessant sind.
Durch die Digitalisierung hat sich in den Druckereien in den letzten Jahren einiges verändert: Druckdaten werden schnell auf den Server hochgeladen, Druckfreigaben kurzfristig per E-Mail verschickt und Druckaufträge mit wenigen Klicks online erteilt. Kaum jemand hat heutzutage noch die Zeit und die Möglichkeit zum Andruck in die Druckerei zu fahren. In Zeiten der Onlinedruckereien ist dieses Procedere ohnehin nicht mehr gängig, doch viele Kunden würden gerne vorab einen Blick auf Layout und Druckqualität werfen. Wir machen dies möglich!
Im November 2015 wurde durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) auch die Praxis der deutschen Verwertungsgesellschaften in Frage gestellt: Bisher wurden Verlage pauschal an den gesetzlichen Urhebervergütungen (Bibliothekstantiemen, Kopierabgaben) beteiligt, die durch VG Wort und VG Bild-Kunst verwaltet und an die Mitglieder ausgeschüttet werden. Dies soll nun anders werden, fordern einige Autoren- und Urheberverbände.
Seit einiger Zeit beschäftigt sich die Buchwelt mit der geplanten EU-Urheberrechtsreform. Eine Neuregelung ist längst überfällig, da es für digitale Inhalte oft noch keine eindeutigen Regelungen gibt bzw. diese völlig fehlen. Ebenfalls soll die Position der Urheber gestärkt werden, doch nicht alle Reformvorschläge des Bundesjustizministeriums erscheinen praxisnah – und polarisieren die Branche.
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