VG Wort – Debatte über Verlegerbeteiligung geht in die nächste Runde

Im November 2015 wurde durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) auch die Praxis der deutschen Verwertungsgesellschaften in Frage gestellt: Bisher wurden Verlage pauschal an den gesetzlichen Urhebervergütungen (Bibliothekstantiemen, Kopierabgaben) beteiligt, die durch VG Wort und VG Bild-Kunst verwaltet und an die Mitglieder ausgeschüttet werden. Dies soll nun anders werden, fordern einige Autoren- und Urheberverbände.

VG Wort und VG Bild-Kunst reagierten prompt auf das Urteil, alle Verlage und Agenturen wurden auf die künftig möglichen Rückforderungen der ab 2012 erfolgten Ausschüttungen hingewiesen und gebeten die Beiträge zurückzuerstatten oder noch in 2015 eine Verjährungsverzichtserklärung zu unterzeichnen, bis die rechtliche Lage endgültig geklärt ist.

EuGH-Urteil: Kontra Verlage, pro Urheber?

Die Kurt Wolff Stiftung äußerte sich in einer Pressemitteilung bestürzt über das Urteil. Der Wegfall der Ausschüttungen von VG Wort und VG Bild-Kunst bedrohe die Existenz der kleinen, unabhängigen Verlage, für diese seien die Ausschüttungen ein wichtiger Bestandteil der Programmkalkulation. Darunter litte auch die Programmvielfalt, da aufwändige und ungewöhnliche Bücher nun zugunsten von weniger riskanten Projekten wegfallen könnten. Gleichzeitig sei das Urteil eine Missachtung dessen, was Verlage leisten würden. Verlage seien oft auch Miturheber der Werke: Ideen und Texte werden nicht ausschließlich von den Autoren, sondern oft auch durch die Verlagslektoren mitentwickelt und umgesetzt.

Zuletzt wendete sich ein Zusammenschluss von mehr als 1000 Autoren in einem offenen Brief auf urheberpauschale.de, initiiert von Autor Tom Hillenbrand, an das Bundesjustizministerium. Sie begrüßen das Urteil und fordern von Heiko Maas, der die Verlegerbeteiligung unterstützt: »Die Urheberpauschale gehört den Autoren!« Die Ausschüttung an die Verlage sei rechtswidrig und den Urhebern seien seit 2001 schätzungsweise 500 Millionen entgangen. Mitunterzeichner sind u.a. Navid Kermani und Daniel Kehlmann.

Bleibt zu hoffen, dass durch diese ganze Debatte kein Keil zwischen Autoren und Verlage getrieben wird, denn schließlich steckt jeder sein Herzblut in die Herstellung eines Werkes und auch jeder trägt einen Teil zum Erfolg bei. Was zudem häufig übersehen werde, so die VG Wort: »Es geht in diesem Fall [EuGH-Urteil] nicht darum, dass die Urheber mehr bekommen, sondern dass die Geräteindustrie weniger bezahlt.« (PDF)

Ausgelöst wurde die Debatte auf nationaler Ebene u.a. auch durch die Klage des Urheberrechtlers Dr. Martin Vogel im Jahre 2011. Dieser klagte gegen die VG Wort, da er nicht einverstanden war, dass ein Teil seiner Urhebertantiemen an den Verlag ausgeschüttet wurden. Seither ist Vogel durch mehrere Instanzen gegangen, ein endgültiges Urteil durch den Bundesgerichtshof wird diesen März erwartet.

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