Die Debatte um die Verlegerbeteiligung an den Tantiemen der VG Wort zieht sich nun schon seit einigen Jahren hin und noch immer wird hitzig diskutiert, schließlich geht es um rund hundert Millionen Euro. Letztes Jahr hat der Bundesgerichtshof im April entschieden, dass die VG Wort die Tantiemen aus der Kopiervergütung nicht wie bisher pauschal an Verlage ausschütten darf. Seitdem arbeitet die VG Wort an der Umstellung des Verteilungsplans und den Rückforderungsbedingungen für die von 2012 bis 2015 ausgezahlten, nun als unrechtmäßig eingestuften Verlegeranteile – ein gewaltiger Verwaltungsaufwand.
Im November 2015 wurde durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) auch die Praxis der deutschen Verwertungsgesellschaften in Frage gestellt: Bisher wurden Verlage pauschal an den gesetzlichen Urhebervergütungen (Bibliothekstantiemen, Kopierabgaben) beteiligt, die durch VG Wort und VG Bild-Kunst verwaltet und an die Mitglieder ausgeschüttet werden. Dies soll nun anders werden, fordern einige Autoren- und Urheberverbände.
Seit einiger Zeit beschäftigt sich die Buchwelt mit der geplanten EU-Urheberrechtsreform. Eine Neuregelung ist längst überfällig, da es für digitale Inhalte oft noch keine eindeutigen Regelungen gibt bzw. diese völlig fehlen. Ebenfalls soll die Position der Urheber gestärkt werden, doch nicht alle Reformvorschläge des Bundesjustizministeriums erscheinen praxisnah – und polarisieren die Branche.
Immer häufiger erwartet der Verbraucher, dass nicht nur die eigentlichen Produkte eines Unternehmens, sondern auch deren Druckerzeugnisse eine neutrale Ökobilanz aufweisen: Das Umwelt- und Klimabewusstsein von Unternehmen wird zunehmend zum Wettbewerbsfaktor.
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