Bald öffnet die Frankfurter Buchmesse wieder ihre Tore: Vom 11. bis zum 15. Oktober treffen in Frankfurt am Main mehr als 270.000 Buchmenschen und Literaturfans aus aller Welt zusammen, um gemeinsam das Kulturgut Buch zu feiern.
Die Debatte um die Verlegerbeteiligung an den Tantiemen der VG Wort zieht sich nun schon seit einigen Jahren hin und noch immer wird hitzig diskutiert, schließlich geht es um rund hundert Millionen Euro. Letztes Jahr hat der Bundesgerichtshof im April entschieden, dass die VG Wort die Tantiemen aus der Kopiervergütung nicht wie bisher pauschal an Verlage ausschütten darf. Seitdem arbeitet die VG Wort an der Umstellung des Verteilungsplans und den Rückforderungsbedingungen für die von 2012 bis 2015 ausgezahlten, nun als unrechtmäßig eingestuften Verlegeranteile – ein gewaltiger Verwaltungsaufwand.
Am Samstag ist es wieder soweit: Schon zum 5. Mal findet der vom Hamburger mairisch Verlag ins Leben gerufene Indiebookday statt, der LeserInnen auf die Bücher von kleinen, unabhängigen Verlagen aufmerksam machen möchte.
Im November 2015 wurde durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) auch die Praxis der deutschen Verwertungsgesellschaften in Frage gestellt: Bisher wurden Verlage pauschal an den gesetzlichen Urhebervergütungen (Bibliothekstantiemen, Kopierabgaben) beteiligt, die durch VG Wort und VG Bild-Kunst verwaltet und an die Mitglieder ausgeschüttet werden. Dies soll nun anders werden, fordern einige Autoren- und Urheberverbände.
Seit einiger Zeit beschäftigt sich die Buchwelt mit der geplanten EU-Urheberrechtsreform. Eine Neuregelung ist längst überfällig, da es für digitale Inhalte oft noch keine eindeutigen Regelungen gibt bzw. diese völlig fehlen. Ebenfalls soll die Position der Urheber gestärkt werden, doch nicht alle Reformvorschläge des Bundesjustizministeriums erscheinen praxisnah – und polarisieren die Branche.
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